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Informationen zur Anzeige:

Lebensmittelkontrolleur*in
Kiel
Aktualität: 28.09.2024

Anzeigeninhalt:

28.09.2024, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Lebensmittelkontrolleur*in
Aufgaben:
Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit nimmt hoheitliche Aufgaben zum Wohl von Mensch und Tier wahr. Im Bereich der Lebensmittelüberwachung führen wir Beratungen, Kontrollen und Probeentnahmen durch, nehmen Beschwerden entgegen und verfolgen diese weiter. Dabei arbeiten wir mit Fachsoftware, risikoorientiert und nach einem gemeinsam mit anderen Veterinärverwaltungen entwickelten Qualitätsmanagementsystem. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Sie führen Regelkontrollen und anlassbezogene Kontrollen in Lebensmittelbetrieben auf allen Stufen der Herstellung und Vermarktung durch Zur Gefahrenabwehr erlassen Sie schriftliche oder mündliche Verfügungen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung Sie entscheiden über die Einleitung von Strafverfahren und erlassen entsprechende Anordnungsverfügungen Sie geben Anzeigen an die Bußgeldabteilung bzw. an die hiesige Staatsanwaltschaft weiter Sie werten chemische und mikrobiologische Gutachten der Untersuchungsämter von externen Beanstandungsvorgängen aus Sie sind zuständig für die selbständige Planung, Koordination und Vorbereitung von Probenentnahmen anhand von Probenplänen, vorhergehender Ergebnisse sowie Vorbereitung anlassbezogener Probeentnahmen aufgrund aktueller Ereignisse einschließlich der Nachbereitung und Auswertung Die Berechnung und Erstellung von Kostenbescheiden, Korrespondenz mit Behörden, Erstellung von Ermittlungsberichten sowie die Fertigung von Stellungnahmen gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben Sie führen Beratungsgespräche mit Bauherr*innen, Bauträger*innen, Architekt*innen, Ladeneinrichter*innen sowie Gewerbetreibenden und Verbraucher*innen
Qualifikationen:
Sie verfügen über die Laufbahnprüfung/-befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe eins, Laufbahnzweig Lebensmittelkontrolle (früher: Mittlerer Lebensmitteldienst). Berücksichtigt werden auch Personen, die über den erfolgreichen Abschluss zum*zur Lebensmittelkontrolleur*in gemäß LKonV (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung) verfügen. Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Die Anwendung der Fachsoftware BALVI und BALVI-Mobil ist Ihnen vertraut - oder Sie sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen. Führerschein. Sie verfügen über den Führerschein Klasse B. Die Tätigkeit ist hoheitlich. Sie sind in der Lage, sich von bestimmten Denk- und Handlungsgewohnheiten oder Aufgabenbereichen zu lösen und sich auf andere Anforderungen und Bedingungen einzustellen. Darüber hinaus bringen Sie die ausgeprägte Fähigkeit mit, Konflikte zu erkennen und die Bereitschaft, vorhandene Konflikte angemessen zu handhaben.

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